Balkonkraftwerk in der Mietwohnung – Was ist 2026 erlaubt?

Eigener Solarstrom in der Mietwohnung? Was noch vor ein paar Jahren fast unmöglich war, ist heute dein gesetzliches Recht. Hier erfährst du alles, was du wissen musst – ohne Juristendeutsch.

Die wichtigste Änderung: Seit Oktober 2024 hast du das Recht

Mit dem sogenannten Solarpaket I hat der Gesetzgeber im Oktober 2024 Balkonkraftwerke in den Katalog der „privilegierten baulichen Veränderungen“ aufgenommen. Das bedeutet: Dein Vermieter darf die Installation nicht mehr pauschal ablehnen.

Er kann zwar Bedingungen stellen (z.B. welche Halterung verwendet wird), aber ein pauschales „Nein“ ist nicht mehr zulässig.

Was du beachten musst

  1. Informiere deinen Vermieter (kein Antrag nötig!) Du musst deinen Vermieter informieren, nicht um Erlaubnis bitten. Schreib ihm eine kurze E-Mail mit: Welches Gerät du installieren möchtest, wie du es befestigst, und dass du es rückstandslos entfernen kannst.
  2. Keine Genehmigung des Netzbetreibers mehr nötig Seit dem Solarpaket I reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister (online, kostenlos, 5 Minuten).
  3. Leistungsgrenze: 800 Watt In Deutschland gilt eine Grenze von 800 Watt Wechselrichterleistung – das entspricht einem oder zwei Modulen.
  4. Rückstandslose Entfernung Du musst das Gerät beim Auszug entfernen können, ohne bleibende Schäden. Deshalb empfehlen wir nur Lösungen ohne Bohren.

Was wenn der Vermieter trotzdem Nein sagt?

Weise ihn auf § 554 BGB hin. In der Praxis geben die meisten Vermieter nach, sobald sie das Schreiben sehen.

Fazit: Als Mieter hast du das Recht auf dein Balkonkraftwerk. Die einzige Einschränkung ist, dass die Montage ohne bleibende Schäden erfolgen muss.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitigkeiten wende dich an einen Mieterverein oder Anwalt.

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